PRODUKTVERGLEICH

Klassische Umweltversicherung vs. NATURE PROTECT®

  • EINFÜHRUNG DER KLASSISCHEN UMWELTVERSICHERUNG

    Die klassische Umweltschadensversicherung gibt es in Deutschland seit der Einführung des Umweltschadensgesetztes im Jahre 2007. Seitdem haften Verursacher von Umweltschäden nicht nur für Schäden an Einzelpersonen, sondern auch für Schäden an Gewässern, Böden, am Grundwasser und an Flora und Fauna.

     

    Seit 2007 ist der Verursacher eines Umweltschadens gesetzlich zur Sanierung eines Umweltschadens verpflichtet.

  • DECKUNGSKONZEPTE DEUTSCHER VERSICHERUNGEN

    Im wesentlichen unterscheiden sich die Deckungskonzepte der deutschen Versicherer nicht. Bei einigen Unternehmen wird lediglich ein anderer Markenbegriff verwendet, die Deckung bleibt jedoch gleich.

1:1 VERGLEICH

 

Wir vergleichen für Sie die Umweltschadensversicherung

mit der NATURE PROTECT Umweltversicherung.

 

 

 
UNSERE HIGHLIGHTS
 

Schäden an eigenen  und fremden Böden, Gewässern sowie an geschützen Tier- und Pflanzenarten sowie Schäden am Grundwasser sind mitversichert. (Entspricht Basis-Deckung und Baustein 1)

 

X Schäden am Boden nach BBodSchG. (Entspricht Baustein 2)

X Versicherer leistet ab dem Tatbestand einer Kontamination der  Anlage/Grube.

X Untersuchungskosten des Bodens- und des Grundwassers gelten mitversichert.

X Betriebsunterbrechung kann mitversichert werden.

 
ZUSATZBAUSTEIN 1

Schäden an eigenen Gewässern und Böden, sowie geschützen Tier- /Pflanzenarten  und am Grundwasser.

 
ZUSATZBAUSTEIN 2

Schäden am Boden nach BBodSchG. Versicherungsnehmer muss Verursacher sein. (Als Kiesgrube-, Deponiebetreiber unmöglich zu bekommen)

 
UMWELTSCHADEN-BASIS-DECKUNG

 

Schäden an fremden Gewässern und Böden sowie gschützen Tier- und Pflanzenarten. Keine Absicherung von Schäden am Grundwasser.

KLASSISCHE UMWELTSCHADENSVERSICHERUNG

NATURE PROTECT

Umweltschadensversicherung

NATURE PROTECT

Kontamination gilt bereits als Versicherungsfall

Kontamination gilt bereits als Versicherungsfall

Untersuchungskosten des Bodens und des Grundwassers

Nicht versichert, VN muss selbst für diese Kosten aufkommen.

Haftung nach dem BBodSchG

Nur über Baustein 2

Betriebsunterbrechung

Nicht versicherbar

NATURE PROTECT®

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