Ich habe in meiner Betriebshaftpflichtversicherung bereits eine Umweltschadensversicherung inklusive Zusatzbaustein 1 integriert, wieso sollte ich trotzdem eine NATURE PROTECT Versicherung abschließen?
Als Betreiber einer Kies- , Sand-, oder Steingrube oder einer (Bauschutt-)Deponie, ist es unbedingt ratsam sich gegen die finanziellen Folgen eines Umweltschadens oder einer Kontamination zu versichern. Ein derartiger Schaden kann schnell mehrere hunderttausend Euro betragen. Sie als Betreiber dieser Anlage sind verpflichtet für derartige Schäden aufzukommen und die Sanierung aus eigenen finanziellen Mitteln zu begleichen.
Die Umweltschadensversicherung mit dem Zusatzbaustein 1 schützt Sie jedoch nicht vor den finanziellen Folgen einer reinen Kontamination. Die klassische Umweltschadens-versicherung leistet nur für Umweltschäden. Die reine Kontamination (Ohne anschließenden Umweltschaden) durch falsch eingebrachtes, belastetes Material ist in der klassischen Umweltschadensversicherung nicht versicherbar.
NATURE PROTECT leistet ab dem Tatbestand einer Kontamination auch ohne anschließenden Umweltschaden. Finanzielle Schäden durch die Kontamination Ihrer Grube/Anlage mit falsch deklariertem, belasteten Material sind nur über NATURE PROTECT versicherbar.
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Ich habe bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Umweltschadensversicherung, kann ich trotzdem eine NATURE PROTECT Umweltversicherung beantragen ohne meine bisherige Betriebshaftpflichtversicherung zu kündigen?
Ja, denn NATURE PROTECT ist ein eigenständiges Versicherungsprodukt, d.h. Sie können Ihren aktuellen Vertrag behalten und ergänzen Ihre Absicherung einfach durch die NATURE PROTECT Umweltschadensversicherung.
Mit NATURE PROTECT bieten wir Ihnen die aktuell einzige Möglichkeit an, sich wirklich gegen die Folgen einer Kontamination durch falsch deklarietes, belastetes Material zu versichern.
Die entscheidenenden Unterschiede:
Kontamination gilt bereits als Versicherungsfall, auch wenn anschließend kein Umweltschaden eintritt wird durch den Versicherer geleistet.
NATURE PROTECT haftet auch nach dem BBodSchG (Bundesbodenschutzgesetz). Die klassische
Umweltschadensversicherung bietet diesen Schutz erst ab dem Zusatzbaustein 2. Als Kiesgrube,
Deponie oder Sand-, Schottergrube wird Ihnen in Deutschland jedoch keiner diesen Baustein anbieten.
NATURE PROTECT übernimmt im Zuge eines Schadens auch die Untersuchungskosten des Bodens und des Grundwassers. Auch Gutachterkosten werden übernommen.
Prüfung und Abwehr (gerichtlich) von unberechtigten Ansprüchen gegen Sie als Unternehmer.
Wieso sollte ich NATURE PROTECT abschließen?
Muss ich meine BHV kündigen?
Unterschiede zur klassischen Umweltversicherung?
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