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NATURE PROTECT®

NATURE PROTECT®

 

Entgegen weitläufiger Meinung ist der Schaden der einem Unternehmen durch Verfüllung mit falsch deklariertem, belastetem Material entsteht, nicht über die herkömmlichen Deckungskonzepte Deutscher Versicherungsunternehmen    versicherbar.

 

Voraussetzung ist immer eine Schädigung von geschützten Arten und natürlichen Lebensräumen, der Gewässer oder des Bodens. Die  reine Kontamination einer Umweltanlage, ohne  Eintritt  eines Umweltschadens ist nicht Gegenstand des Versicherungsschutzes.

 

NATURE PROTECT® übernimmt zusätzlich die Kosten der Sanierung und Entsorgung die durch falsch eingebrachtes, belastetes Material entstehen. Und das bereits ab dem Tatbestand einer Kontamination. Auch die Ausfallkosten sind versicherbar.

 

Gerne erstellen wir auch Ihnen Ihren individuellen Versicherungsvorschlag.

Unsere Highlights

 

Übernahme von Abwehr- und Gutachterkosten.

Wiederherstellung und Sanierung von Umweltschäden.

Kontamination gilt bereits als Versicherungsfall.

Kostenübernahme zur Vermeidung von Umweltschäden.

Personen-, Sachschäden durch Freisetzung von Schadstoffen.

Schäden aufgrund der Betriebsunterbrechung. (Wahlweise)

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